In Deutschland unterstützt der Staat Familien oder Alleinerziehende mit Kindern auch finanziell. Viele Fördermöglichkeiten, steuerliche Vergünstigungen oder Schutzfristen sind bundesweite Leistungen.
Damit berufstätige Eltern genügend Zeit für ihr Kind haben, wurde die sogenannte Elternzeit eingeführt. Bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres des Kindes haben sowohl Mütter als auch Väter einen Anspruch auf diese Auszeit. Dabei können sie als Paar gemeinsam in Elternzeit gehen oder allein.
Voraussetzung für die Elternzeit ist das gemeinsame Zusammenleben in einem Haushalt und die eigene Betreuung des Kindes durch die Eltern.
Um die Elternzeit auch finanziell überbrücken zu können, gibt es das Elterngeld - es ersetzt den Verdienstausfall zumindest teilweise. Berechnet wird die Zahlung des Elterngeldes nach dem monatlichen Nettoeinkommen.
Auch nach dem Elterngeld bleiben Familien nicht auf sich allein gestellt. Durch das Kindergeld unterstützt die Bundesregierung alle Familien mit Kindern, unabhängig ob und wie hoch das Einkommen der Eltern ist.
Die Höhe der monatlichen Zahlung richtet sich nach der Zahl und dem Alter der Kinder. Wie hoch das Kindergeld ist und wo Sie es beantragen müssen, können Sie hier erfahren.
Wir wünschen Ihnen eine schöne und entspannte Zeit mit Ihrem Kind!
Ein kleiner Tipp zum Schluss: Der Ämterfahrplan hilft Ihnen, während der Schwangerschaft und auch nach der Geburt alle wichtigen Leistungen und Pflichten im Blick zu behalten. Hier erfahren Sie wann, wo und wie Sie etwas beantragen müssen. Vielleicht steht auch Ihnen eine finanzielle Förderung zu, von der Sie bisher nichts gewusst haben...