Zur steuerlichen Entlastung gibt es einen Entlastungsbetrag, den Alleinerziehende für sich geltend machen können. Wann Sie den Entlastungsbetrag beantragen können, wie hoch er ausfällt und was Sie sonst noch beachten sollten, erfahren Sie hier.
Steuerpflichtige, die alleinerziehend sind, können nach dem Einkommenssteuergesetz (EStG) einen sogenannten Entlastungsbetrag geltend machen.
Für die Jahre 2020 und 2021 beträgt dieser Steuerfreibetrag 4008 Euro jährlich. Der Betrag wurde erhöht, um die besondere Belastung Alleinerziehender aufgrund der COVID-19-Pandemie zu berücksichtigen. Dieser Entlastungsbeitrag ist bereits in der Lohnsteuertabelle mit eingearbeitet und entspricht der Steuerklasse II. Bitte daran denken: Der Entlastungsbeitrag muss beantragt werden.
Dieser Entlastungsbetrag ist bereits in der Lohnsteuertabelle mit eingearbeitet und entspricht der Steuerklasse II.
Voraussetzungen für steuerliche Entlastung
Damit der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende greifen kann, müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein:
- Der Elternteil muss mit mindestens einem Kind eine Hausgemeinschaft bilden,
- dem Alleinerziehenden muss für dieses Kind Kindergeld oder ein Kinderfreibetrag zustehen,
- der Elternteil und das Kind müssen in der gemeinsamen Wohnung als Haupt- oder Nebenwohnsitz gemeldet sein.
Wenn das Kind bei mehreren Steuerpflichtigen gemeldet ist, hat derjenige das Recht auf den Entlastungsbetrag, der das Kind tatsächlich in seinem Haushalt aufgenommen hat und der damit auch Anspruch auf Kindergeld hat.
Was muss ich bei einer Heirat beachten?
Wenn ein Alleinerziehender heiratet, entfällt der Entlastungsbetrag für das gesamte Kalenderjahr und es findet auch keine Verteilung auf die Monate statt. Der oder die Alleinerziehende muss nach der Heirat die Steuerklasse umgehend ändern lassen.
Der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende kann nur geltend gemacht werden, wenn der betroffene Elternteil Kindergeld bezieht.
Sie sind alleinerziehend und möchten sich zum Thema Elternzeit kundig machen? Hier erhalten Sie Informationen, wie Sie Elternzeit beantragen.