Eltern, die einem Beruf nachgehen, haben nach der Geburt ihres Kindes rechtlichen Anspruch auf Elternzeit. Diese muss vom Arbeitgeber genehmigt werden. Während dieser Zeit besteht ein Kündigungsschutz, und nach der Elternzeit muss gewährleistet sein, dass der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin wieder in ihren vorherigen Beruf zurückkehren kann.
So stellen Sie den Antrag
Spätestens sieben Wochen vor Beginn der Elternzeit muss diese schriftlich von der Arbeitgeberseite verlangt werden. Wenn Sie also planen, Elternzeit zu beantragen, sollten Sie sich rechtzeitig informieren und Ihren Arbeitgeber darauf ansprechen.
Wird die Anmeldung von sieben Wochen nicht eingehalten, dann verschiebt sich auch der Beginn der Elternzeit entsprechend. Fallen dringende Gründe an, ist auch eine angemessene kürzere Frist möglich.
Festlegung für zwei Jahre
Damit diese wichtige Zeit für die Eltern flexibel gestaltet werden kann, muss sich das Paar bei Anmeldung für die folgenden zwei Jahre ab Beginn der Elternzeit festlegen.
Beantragen die Eltern also nur für das erste Lebensjahr des Kindes Elternzeit, bedeutet das, dass auf das zweite Jahr verzichtet wird. Nur wenn der Arbeitgeber zustimmt, ist in diesem Zeitraum eine Verlängerung möglich.
Nimmt die Mutter unmittelbar nach dem Mutterschutz Elternzeit, dann muss sie sich nur bis zur Vollendung des zweiten Lebensjahres des Kindes festlegen.
Wenn Sie die Partnermonate des Elterngeldes in Anspruch nehmen wollen, muss die Anmeldung erst spätestens sieben Wochen vor Beginn beim Arbeitgeber erfolgen. Voraussetzung dafür ist, dass die Elternzeit mit dem Elterngeld verbunden werden soll. Dies ist auch dann der Fall, wenn beim Elterngeldantrag bereits eine Festlegung getroffen worden ist.
Hier erhalten Sie alle wichtigen Informationen rund um das Thema Elternzeit.
Möchten Sie während der Elternzeit Elterngeld beantragen? Informieren Sie sich rechtzeitig über das Thema Elterngeld.